Beachte bei der Einreise und während deines Urlaubs auf der Seiser Alm und im Schlerngebiet folgende Richtlinien
Bildergalerie: Regeln und Pflichten für Hundehalter
Bringe den ausgefüllten EU-Heimtierpass mit, den du beim Tierarzt erhältst. Dein Hund benötigt zudem einen Mikrochip für die eindeutige Identifikation. Sollte die erste Kennzeichnung bereits vor dem 3. Juli 2011 erfolgt sein, ist eine Tätowierung ausreichend. Außerdem muss darin die Tollwutimpfung eingetragen sein. Die Einreise nach Italien ist Hundewelpen unter 3 Monaten untersagt, weil sie noch keine Tollwutimpfung erhalten haben.
In Italien gilt die sogenannte Leinenpflicht und auch ein Maulkorb muss mitgeführt werden, damit er im Bedarfsfall genutzt werden kann. Bitte beachte, dass es Pflicht ist, den Hundekot zu entsorgen.
In Bussen fahren Blindenhunde, sowie Kleintiere, die im Arm oder in einem Kafig (Höchtsmaße 70×30×50 cm) transportiert werden, kostenlos. Für alle anderen Hunde muss eine Fahrkarte gelöst werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in der Seiser Alm Bahn besteht Leinen- und Maulkorbpflicht.
Bitte konsultiere zudem die Gemeindeverordnung der jeweiligen Destination: Die einzelnen Gemeinden haben nämlich die Möglichkeit, eigene Regelungen festzulegen.
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